Die Verhandlungen zwischen der grundgesetzgebenden Versammlung, dem Parlamentarischem Rat, und den Militärgouverneuren waren zum damaligen Zeitpunkt erheblich ins Stocken geraten: Strittig waren insbesondere die Finanzverwaltung und die föderale Struktur der neuen Bundesrepublik. Am 2. März 1949 hatten die Militärgouverneure dem Parlamentarischen Rat deshalb ein Memorandum übergeben, in dem sie ihre Kritik am Entwurf des Grundgesetzes zum Ausdruck brachten.
Ministerpräsidenten stärken Parlamentarischem Rat den Rücken

8. Mai 1949: Parlamentarischer Rat verabschiedet das Grundgesetz in dritter Lesung
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Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 23. März 1949 war das Memorandum Punkt 1 der Tagesordnung. In ihrer Stellungnahme stärkten die Ministerpräsidenten dem Parlamentarischen Rat eindeutig den Rücken.
Nachdrücklich warnten sie vor einem möglichen Scheitern der gesetzgebenden Versammlung. Es sei eine deutsche Notwendigkeit, dass der Parlamentarische Rat seinen Auftrag, die Voraussetzungen für ein Grundgesetz zu schaffen, baldmöglichst erfüllt, betonten die Vertreter der Länder.
Grundgesetz: Für Freiheit und Selbständigkeit

Sämtliche Mitglieder des Parlamentarischen Rates unterzeichneten die Urschrift des Grundgesetzes. Vorweg der Präsident Konrad Adenauer.
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Die Hoffnung, in naher Zeit aus dem Besatzungszustand in einen Stand größerer Freiheit und Selbständigkeit vorwärts zu schreiten, würde ansonsten zunichte gemacht. Dabei verwiesen die Ministerpräsidenten auf ihre Mitverantwortung, die sie für das Entstehen des Grundgesetzes trugen. Zur Erinnerung: Sie waren durch die Frankfurter Dokumente im Juli 1948 ermächtigt worden, den Parlamentarischen Rat als verfassungsgebende Versammlung ins Leben zu rufen.
Keine Volksabstimmung zum Grundgesetz
Ein weiterer Tagesordnungspunkt der Ministerpräsidentenkonferenz war das bundeseinheitliche Wahlgesetz zur Verabschiedung des Grundgesetzes durch die Landtage. Per Resolution forderten die Ministerpräsidenten den Parlamentarischen Rat auf, ein solches Gesetz zu schaffen, auch wenn es eigentlich nicht zu seinen Aufgaben gehörte. Damit es einen möglichst breiten Zuspruch der Wählerschaft genießt, sollte es mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
Das Grundgesetz per Volksabstimmung zu legitimieren, lehnten die Ministerpräsidenten ab. Dies sei nicht der richtige Weg, hieß es in einer Entschließung. Stattdessen sollten die Parlamentarier der Länder diese Aufgabe übernehmen.
Forderungen zeigen Wirkung
Die Forderungen der Ländervertreter vom 24. März 1949 zeigten ihre Wirkung: Zwei Monate später waren die strittigen Fragen zum Grundgesetz zwischen Parlamentarischem Rat und Militärregierung geklärt. Zwischen dem 18. und 21. Mai 1949 stimmten die 11 westdeutschen Landesparlamente über das Grundgesetz ab – und abgesehen vom Bayerischen Landtag auch alle zu.
Haus der Länder als Wiege der Republik

Die Villa Rothschild in Königstein im Taunus
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Die Villa Rothschild gilt seit der Ministerpräsidentenkonferenz vom 23. März 1949 als Wiege der Republik. Als Haus der Länder wurde sie schon zuvor gehandelt. In der Erwartung, dass Frankfurt neue Bundeshauptstadt werden würde, war die repräsentative und geräumige Villa ein passender Tagungsort in unmittelbarer Nähe. 1948 pachtete sie der hessische Ministerpräsident Christian Stock offiziell als Tagungsstätte.
Auch nach der Ministerpräsidentenkonferenz vom 24. März 1949 fanden dort zahlreiche Konferenzen statt. Und wäre die Wahl der Bundeshauptstadt tatsächlich auf Frankfurt gefallen, dann wäre die Villa möglicherweise sogar Sitz des Bundesrates geworden. So wird zumindest spekuliert.