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Der bzw. die Vorsitzende wird jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt; der Vorsitz wechselt dabei nach einem festen Turnus (Beschluss der WMK in der Sitzung vom 22. bis 23. November 2001 in Saarbrücken, TOP 40).
Stellvertretender Vorsitzender ist jeweils der nach dem Turnus für die kommende Periode vorgesehene Vorsitzende.